Praktische Relevanz wird das neue Mutterschutzgesetz haben. Der Geltungsbereich des Gesetzes wurde auf Auszubildende, Praktikantinnen, Schülerinnen, Studentinnen und arbeitnehmerähnliche Personen erweitert. Zusätzlich wurde der besondere Kündigungsschutz auf Vorbereitungsmaßnahmen des Arbeitgebers ausgeweitet, die der Arbeitgeber im Hinblick auf die Kündigung einer unter Mutterschutz stehenden Frau trifft. Was allerdings Vorbereitungsmaßnahmen im Hinblick auf die Kündigung einer unter Mutterschutz stehenden Frau sind, erklärt das Gesetz leider nicht. Hier bleibt die Rechtsprechung abzuwarten.