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Der Begriff des Medizinrechts bezeichnet die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander, daneben die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes sowie das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht. Diese Bereiche sind seit einigen Jahren einem ständigen Wandel unterworfen.
Rechtsanwalt Schnell ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Krankenhäusern, Ärzten und sonstigen Leistungserbringern im Gesundheitswesen bei allen im Medizinrecht auftretenden Fragen. Sein besonderes Augenmerk liegt darauf, Ihnen Möglichkeiten aufzuzeigen, um die sich aus den Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ergebenden Chancen zu nutzen.
Wir unterstützen Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Praxisgründung und -abgabe incl. der Erstellung sämtlicher Verträge, z.B. Praxismietvertrag, Arbeitsverträge für Praxispersonal usw.
- Berufsrecht der Ärzte, Zahnärzte und weiterer Heilberufe
- Werberecht und Praxismarketing, incl. der Prüfung von Texten für Flyer bzw. die Praxishomepage
- Vergütungsrecht, insbesondere auch Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche (Forderungsmanagement)
- Arzthaftungsrecht
- Arztstrafrecht (Abrechnungsbetrug, Korruption nach § 299a, b StGB usw.)
- Gründung, Erweiterung und Auseinandersetzung von Berufsausübungs- gemeinschaften und weiteren Kooperationsformen incl. der Erstellung von Gemeinschaftspraxisverträgen sowie Gründung von Praxisgemeinschaften
- Nachfolgeplanung und Risikomanagement (Erstellung von Eheverträgen, Testamenten, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten)
- Outsourcing und Neustrukturierung von Krankenhausleistungen
- Gründung und Betrieb von MVZ
- Zusammenarbeit mit Belegärzten und Honorarärzten
- Hausinterne Schulung von Mitarbeitern
- Compliance Management
- Krankenhausrecht
- Chefarztvertragsrecht
Ihr Anwalt
Jahrgang 1962
Studium der Rechtswissenschaften in Gießen
fünfjährige Tätigkeit als Polizeibeamter
Anwaltszulassung seit 1996
Zunächst RA in Freiburg/Breisgau
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003
Selbstständig tätig seit 2001 zunächst in der Kanzlei Popadiuk & Schnell, seit 2015 in der Sozietät Popadiuk Schnell & Große
Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Krankenhausrecht
Mitgliedschaften: Leipziger Anwaltsverein, Deutscher Anwaltsverein, Frankfurter Zoologische Gesellschaft
Martin Schnell
Rechtsanwalt
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