Erbrecht

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Das Erbrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um das Erben und das Vererben.

Jeder wird vermutlich im Laufe seines Lebens etwas erben oder etwas nicht erben, obwohl er gedacht hat, etwas zu erben. Was ist dann zu tun? Muss ich Steuern zahlen? Kann man ein Testament anfechten? Wieviel Zeit habe ich etwas zu unternehmen? Bei der Klärung dieser und allen weiteren Fragen stehen wir Ihnen zur Seite!

Im Erbrecht sind unsere Mandanten zum einen die Menschen, die Ihr Vermögen auf Menschen übertragen wollen, die ihnen wichtig sind. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen einen rechtssicheren Weg aufzuzeigen, um dieses Ziel zu erreichen und Ihr Vermögen oder auch nur einzelne Wertgegenstände in die richtigen Hände zu übergeben und ggf. ungeliebte Menschen z.B. zu enterben. Zu klären ist oftmals auch, wie Streit in der Familie vermieden werden und wie ich erreichen kann, dass mein Testament beachtet wird.

Zum anderen kommen Menschen zu uns, die nach einem Todesfall Erben geworden, aber unsicher sind, wie sie an das Erbe gelangen. Andere Erben befinden sich im Streit mit Miterben oder den enterbten pflichtteilsberechtigten Kindern und wollen die richtige und rechtssichere Vorgehensweise finden.

Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Problemen, die mit dem Thema Erben in Verbindung stehen.
 Gemeinsam mit Ihnen errichten wir geeignete Testamente, Erbverträge oder andere Nachlassregelungen oder wir unterstützen Sie nach einem Erbfall.

Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, um sich beraten zu lassen. 
Dies gilt aufgrund vieler, sehr kurzer Fristen besonders im Erbfall, aber natürlich auch für das eigene Testament. Denn ein Testament muss eigenhändig oder beim Notar zu Lebzeiten erstellt werden. Zudem muss der Testierende noch in der Lage sein, zu verstehen, was er verfügt.

Wir empfehlen daher möglichst frühzeitig über die Nachlassgestaltung nachzudenken und sich beraten zu lassen. Damit es nicht zu ungewünschten, oft nachteiligen Rechtsfolgen (z.B. höhere Erbschaftssteuer) kommt.

  • Testament
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  • Pflichtteil
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  • Enterbung
  • Prüfung und Erstellung von Testamenten
  • Erbvertrag

Ihr Anwalt

Jahrgang 1962
Studium der Rechtswissenschaften in Gießen

fünfjährige Tätigkeit als Polizeibeamter

Anwaltszulassung seit 1996

Zunächst RA in Freiburg/Breisgau

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003

Selbstständig tätig seit 2001 zunächst in der Kanzlei Popadiuk & Schnell, seit 2015 in der Sozietät Popadiuk Schnell & Große

Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Krankenhausrecht

Mitgliedschaften: Leipziger Anwaltsverein, Deutscher Anwaltsverein, Frankfurter Zoologische Gesellschaft

Martin Schnell

Rechtsanwalt

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