Forderungsbeitreibung

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Leider kommt es immer wieder vor, dass berechtigte Forderungen trotz umsichtiger Vertragsgestaltung, vollständiger und fristgerechter Erbringung der vereinbarten Leistungen auch nach mehreren Mahnungen nicht bezahlt werden.
In dieser Situation haben Sie die Möglichkeit, sich weiterhin selbst um die Beitreibung der Forderung zu kümmern. Sie können aber auch uns beauftragen. Dadurch sparen Sie viel Zeit, in der Sie sich Ihren eigentlichen Aufgaben und Projekten widmen können.

Wir übernehmen das vollständige Forderungsmanagement vom ersten Mahnschreiben über die gerichtliche Geltendmachung bis zur Beitreibung der titulierten Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung.

Sofern Sie das wünschen, führen wir für Sie durch:

  • Anwaltliche Mahnschreiben einschließlich zuverlässiger Fristenüberwachung
  • Durchführung des gerichtlichen Mahn- bzw. Klageverfahrens unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen
  • Durchführung von Vergleichsverhandlungen und ggf. Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Konsequente Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, in Forderungen, andere Vermögenswerte und Rechte sowie Immobiliarvollstreckung
  • Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren sowie Anzeige von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
  • Aufenthaltsermittlungen und Einholung von Bonitätsauskünften
  • Erstattung von Strafanzeigen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung

Ihr Anwalt

Jahrgang 1962
Studium der Rechtswissenschaften in Gießen

fünfjährige Tätigkeit als Polizeibeamter

Anwaltszulassung seit 1996

Zunächst RA in Freiburg/Breisgau

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2003

Selbstständig tätig seit 2001 zunächst in der Kanzlei Popadiuk & Schnell, seit 2015 in der Sozietät Popadiuk Schnell & Große

Tätigkeitsschwerpunkte: Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Krankenhausrecht

Mitgliedschaften: Leipziger Anwaltsverein, Deutscher Anwaltsverein, Frankfurter Zoologische Gesellschaft

Martin Schnell

Rechtsanwalt

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