Feuchtigkeitsschäden im Keller sind offenbarungspflichtige Mängel
Das OLG Naumburg hat in einer Entscheidung vom November 2018 festgestellt, dass es sich bei Feuchtigkeitsschäden im Keller um offenbarungspflichtige Mängel einer Immobilie handelt. Denn bei einem Grundstücksverkauf müssen Umstände offenbart werden, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung [...]