Feuchtigkeitsschäden im Keller sind offenbarungspflichtige Mängel

Das OLG Naumburg hat in einer Entscheidung vom November 2018 festgestellt, dass es sich bei Feuchtigkeitsschäden im Keller um offenbarungspflichtige Mängel einer Immobilie handelt. Denn bei einem Grundstücksverkauf  müssen Umstände offenbart werden, die für den Entschluss des Käufers von Bedeutung [...]