Das Bundesarbeitsgericht hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil am 04.05.2022 entschieden, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden nach wie vor darzulegen und zu beweisen haben, dass sie

  1. Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten haben und
  2. dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat.

Diese vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für die Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber werden durch die auf Unionsrecht beruhende Pflicht zur Einführung eines Systems zur Messung der vom Arbeitnehmer geleisteten täglichen Arbeitszeit nicht verändert.

Rechtsanwalt Schnell hat für den Nachrichtensender n-tv an der Verhandlung teilgenommen und live berichtet.