Trennungsunterhalt müssen sich Ehegatten gegenseitig zahlen, wenn sie voneinander getrennt leben. Der Ehegatte, welcher ein geringeres Einkommen als der andere Ehegatte hat, kann einen nach den Lebensverhältnissen der Eheleute angemessenen Unterhalt vom anderen Ehegatten verlangen.

Geregelt ist diese Form des Unterhalt in § 1361 BGB.

Der Trennungsunterhaltsanspruch endet mit der Ehe, also mit der Scheidung; genauer gesagt mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.

Zu unterscheiden ist der Unterhalt bei Trennung vom nachehelichen Unterhalt. Der Trennungsunterhalt geht nicht automatisch nach der Scheidung in einen nachehelichen Unterhalt über. Der Unterhalt nach Scheidung muss gesondert und neu geltend gemacht werden, da er unter anderen Voraussetzungen geltend gemacht werden kann.

Fragen zum Trennungsunterhalt und seiner Berechnung beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.