Unter anderem wurde der Mindestlohn von € 9,82 auf € 10,45 erhöht! Bitte bedenken Sie die Auswirkungen dieser Erhöhung bei Mini-Jobs, denn die Minijob-Grenze von € 450,- bleibt bis zum 30.09.2022 unverändert.

Diese Grenze kann bei unveränderter monatlicher Stundenzahl durch die Erhöhung des Mindestlohns überschritten werden. Das kann durch eine Reduzierung der Stundenzahl vermieden werden.

Bei Unklarheiten können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.