Der Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren regelt die Verteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften.

Haben die Eheleute während der Ehezeit Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität erworben, werden diese im Scheidungsverfahren von Amts wegen, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat, ausgeglichen.

Dabei teilt das Familiengericht jedes einzelne Anwartschaftsrecht nach dem Halbteilungsgrundsatz auf. Jeder der Ehegatten erhält die Hälfte der Anwartschaft des Anderen.

So soll eine gerechte Verteilung der während des gemeinsamen Zusammenlebens erarbeiteten Rentenansprüche gewährleistet werden.

Geregelt ist dieses System im Versorgungsausgleichsgesetz.

Für Fragen zum Versorgungsausgleich steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Hubert Große zur Verfügung.