Arbeitnehmer, die Erwerbsminderungsrente beziehen, haben Anspruch auf Abgeltung ihrer Urlaubsansprüche. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (BAG 9 AZR 137/24) festgelegt. Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht gewährt werden kann. Das gilt auch im Fall der wegen der Erwerbsminderung unverschuldeten Arbeitsversäumnis. Falls Sie rechtliche Beratung im Arbeitsrecht haben, stehen wir gern zur Verfügung.