Überstunden sind die auf Anordnung oder wegen betrieblicher Notwendigkeit über die vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Tätigkeit einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers. Es handelt sich also um die Überschreitung der individuell geschuldeten Arbeitszeit.

Zum Beispiel handelt es sich um Überstunden, wenn eine Verkäuferin, die normalerweise von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr arbeitet, auf Anweisung des Chefs ausnahmsweise bis 18:00 Uhr arbeitet, weil die Spätschicht nicht gekommen ist. Überstunden sind je nach vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung gesondert zu vergüten oder durch Freizeit abzugelten. Die Bezahlung von Überstunden ist oftmals Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten.

Fragen hierzu können wir gern in einem persönlichen Gespräch beantworten.