Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 20.12.2022 entschieden, dass Resturlaub von Beschäftigten nicht mehr automatisch nach drei Jahren verjährt (Az.: 9 AZR 266/20).
Das kann dazu führen, dass Resturlaub auch Jahre später noch genommen werden kann oder dass er Arbeitnehmer*innen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden muss. Aber es gibt eine Ausnahme: Hat der Arbeitgeber seine Mitarbeiter*innen rechtzeitig auf das Bestehen von [...]