Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Das Bundesarbeitsgericht hat sich zum Schriftformerfordernis bei befristeten Arbeitsverhältnissen geäußert. Grundsätzlich ist es nach wie vor so, dass die Unterzeichnung der Befristungsabrede durch beide Parteien auf derselben Urkunde zu erfolgen hat. Es genügt allerdings bei mehreren gleichlautenden Urkunden, wenn der [...]