Ein Crowdworker kann auch ein Arbeitnehmer sein – Zur Feststellung eines Arbeitsverhältnisses bei Crowdworking
Ein sogenannter Crowdworker kann auch ein Arbeitnehmer sein. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 01.12.2020 (AZ: 9 AZR 102/20) zur Feststellung eines Arbeitsverhältnisses bei Crowdworking entschieden. In dem entschiedenen Fall hat ein Auftragnehmer über eine Plattform im Internet [...]