Quarantäneanordnung ohne Infektion mit Corona während des Urlaubs führt nicht zu einer Verlängerung des Urlaubsanspruches
Das Arbeitsgericht Neumünster hat im August dieses Jahres entschieden, dass eine Quarantäneanordnung ohne Infektion mit Corona während des Urlaubs nicht zu einer Verlängerung des Urlaubsanspruches führt. Die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes, wonach ein im Urlaub erkrankter Arbeitnehmer die durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen [...]