Arbeitszeugnis in Tabellenform ist unzulässig
Das Bundesarbeitsgericht hat im April dieses Jahres entschieden: ein Arbeitszeugnis in Tabellenform ist unzulässig (Urteil vom 27.04.2021, 9 AZR 262/20). Geklagt hatte ein Arbeitnehmer gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Ausstellung eines Zeugnisses. Denn das Zeugnis, welches er nach Beerdigung des [...]