Sorgerecht: Was gilt, wenn Eltern sich nicht einig sind, ob das eigene Kind die Corona-Impfung erhalten soll? Wie entscheiden die Gerichte im Sorgerecht bei Streit über Corona-Impfung?

Die Frage der Impfung ihrer Kinder gegen Corona bewegt viele, wenn nicht alle Eltern. Mittlerweile empfiehlt auch die STIKO für 12- bis 17- jährige die Corona-Schutzimpfung und die Frage, ob das eigene Kind eine solche Impfung erhalten soll oder nicht, kann zu Streit zwischen den sorgeberechtigten Eltern führen.

Das OLG Frankfurt a.M. entschied, dass gemäß § 1628 S. 1 BGB bei Uneinigkeit der Eltern die Entscheidungsbefugnis über die Durchführung der Impfung auf denjenigen Elternteil zu übertragen ist, welcher die Impfung entsprechend der STIKO-Empfehlung befürwortet.

Auch hob das OLG hervor, dass auch der Wille des Kindes nach § 1697 a BGB zu beachtet sei, wenn Alter und Entwicklungsstand des Kindes es erlauben, sich eine autonome Meinung zum Streitthema zu bilden. Auch das OLG München entschied in einem Beschluss über das Sorgerecht bei Streit über Corona-Impfung ähnlich.

Für Fragen zum Sorgerecht stehen Ihnen Rechtsanwältin Jessika Förster und Rechtsanwalt Hubert Große, Fachanwalt für Familienrecht, gern zur Verfügung.