Gerade jetzt  ist es für Familien, Eltern, Kinder, Eheleute und Lebenspartner wichtig zusammen zu stehen, um gut und halbwegs unbeschadet durch die Krise zu kommen. Was aber wenn das Zusammenleben nicht so klappt, wie man es sich vorstellt? Schnelle Hilfe durch einstweilige Anordnungen im Familienrecht ist möglich.

Sind viele Personen auf engem Raum über einen längeren Zeitraum zusammen, dann kommt es fast zwangsläufig zu Meinungsverschiedenheiten und Konflikten. Aber auch wirtschaftliche Gründe führen zu Existenzängsten und Nöten. Plötzlich zahlt der Ex-Partner den Unterhalt nicht mehr, weil er oder sie in Kurzarbeit gehen musste oder die Firma den Lohn nicht mehr bezahlen kann. Ein anderes Elternteil bringt die Kinder nach dem Umgangswochenende nicht zurück oder meldet sich einfach nicht mehr. Manchmal muss auch während der Ausgangsbeschränkungen der Arzt aufgesucht werden aber der andere Elternteil stimmt nicht zu, weil er die Notwendigkeit einer Behandlung nicht einsieht.

In allen diesen Fällen gibt es oft die Möglichkeit wenn nicht sofort, dann doch relativ schnell mit juristischen Mitteln vorläufig zu reagieren und eine Regelung herbeizuführen. Durch einstweilige Anordnungen im Familienrecht kann schnell geholfen werden. Das Gewaltschutzgesetz erlaubt es, sich gegen körperliche Übergriffe und Drohungen zu wehren. Die Täter können mit einer einstweiligen Anordnung der Wohnung verwiesen werden. Der lebensnotwendige Mindestunterhalt für Kinder  kann im Wege einer einstweiligen Anordnung geregelt werden und auch die Rückführung von Kindern kann durch das Familiengericht angeordnet werden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie in einer solchen Notsituation sind. Wir finden mit Ihnen einen Weg aus der Krise, wenn es sein muss mit einer einstweiligen Anordnungen im Familienrecht .