Das Bundesarbeitsgericht hat gestern entschieden, dass Unternehmen für ihre Beschäftigten eine Zeiterfassung einführen müssen – BAG, Urteil vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21.

Eine gleichlautende Entscheidung hatte zwar der Europäische Gerichtshofs bereits im Jahr 2019 gefällt. Bisher wurde aber die Auffassung vertreten, dass das Urteil des EuGH keine direkte Wirkung auf die deutschen Unternehmen hat, sondern zunächst von der Bundesregierung in Form eines Gesetzes umgesetzt werden muss.

Das ist bisher nicht passiert, es gab auch keine Anzeichen, dass es dazu demnächst kommen wird und so lief alles weiter, wie bisher. Damit ist es nun vorbei, denn das Bundesarbeitsgericht meint, dass das Urteil des EuGH unmittelbar wirkt, also gar keine gesetzliche Regelung zur Umsetzung mehr gebraucht wird.

Im Ergebnis sind die Arbeitgeber daher nun verpflichtet, eine Zeiterfassung einzuführen.

Aber wie soll das passieren? Tatsächlich mit einer Stechuhr? Und wie soll das im Homeoffice und bei der Vertrauensarbeitszeit? aussehen? Das ist noch völlig unklar. Eine konkrete Regelung dazu gibt es bisher nicht. Und dazu haben der EuGH und das BAG nichts gesagt. Das müssen sie natürlich auch nicht, das ist gar nicht ihre Aufgabe.

Es bleibt also spannend!

Ihr Martin Schnell