Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Das ist die juristische Definition. Im Arbeitsleben beendet sie den Arbeitsvertrag. Manchmal ist sie verbunden mit dem Angebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zu anderen Bedingungen. Die Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgesprochen werden.
Kündigt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis hat das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer meist gravierende Folgen. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre bezahlte Arbeit damit oft die Einnahmequelle der Familie. Um die Wirksamkeit einer Kündigung wird daher oft gestritten.
Deshalb hat der Gesetzgeber an die wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einige Voraussetzungen geknüpft.
Eine Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform ist zwingend einzuhalten. Sind bei einem Arbeitgeber mehr als zehn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, müssen darüber hinaus die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes eingehalten werden.
Wenn Sie Fragen zur Wirksamkeit einer Ihnen zugegangenen Kündigung haben und diese gerichtlich überprüfen lassen wollen oder aber auch, wenn Sie selbst kündigen wollen, stehen wir Ihnen gern mit unserer Rechtsberatung zur Verfügung.
Ihr Team der Kanzlei Schnell & Große Rechtsanwälte