Nachdem der Freistaat Sachsen die Ausgangsbeschränkungen gelockert hat und für kleinere Einzelhandelsgeschäften mit weniger als 800 m² außerhalb von Einkaufszentren erlaubt hat, wieder zu öffnen, bleibt es nach wie vor bei sogenannten Kontaktbeschränkungen. Kontakte zwischen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sollen so weit wie möglich unterbleiben. Falls es nicht anders geht, soll ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden. Aufgrund dieser Kontaktbeschränkungen arbeiten wir auch weiterhin in einem eingeschränkten Arbeitsmodus. Dennoch ist unser Büro während der üblichen Bürozeiten besetzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Sie uns jedoch nur im Notfall bei unaufschiebbaren Angelegenheiten in der Kanzlei besuchen können. Hierfür haben wir Maßnahmen getroffen, sodass der empfohlene Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.

Nichtsdestotrotz führen wir Beratungen und Mandatsaufnahmen wie nunmehr seit geraumer Zeit gern telefonisch per Skype und per E-Mail durch. Rufen Sie uns an. Wir finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung.

Ihre Rechtsanwälte Martin Schnell und Hubert Große