Der Bundesgerichtshof hat am 12.07.2018 eine Entscheidung zum digitalen Nachlass getroffen. Darin hat er festgestellt, dass die Rechte aus einem Nutzungsvertrag für ein social media account eines Verstorbenen ohne Einschränkungen auf die Erben übergehen. Ein soziales Netzwerk darf den Erben nicht den Zugang zu Daten wie zum Beispiel Bilder, Nachrichten und Posts des Verstorbenen verweigern.

Dem Recht der Erben stehen weder die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen noch das Tele- und Kommunikationsgeheimnis und auch nicht das Datenschutzrecht entgegen. Vielmehr ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs die Situation dieselbe wie wenn die Erben auf Papier ausgedruckte Bilder, Briefe und handschriftliche Informationen des Verstorbenen in dessen Wohnung oder anderswo finden würden.

Jedwede Einschränkung wäre eine Aushöhlung der Erbenrechte. Nachlesen kann man das Urteil unter www.bundesgerichtshof.de.