Was ist eine einvernehmliche Scheidung? Unter einer einvernehmlichen Scheidung versteht man in der Regel eine Ehescheidung bei der alle Sachverhalte und Rechtsprobleme zwischen den Eheleuten vor dem gerichtlichen Verfahren geklärt sind. Im gerichtlichen Scheidungsverfahren wird dann nur die Ehe geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt. Meistens ist im Scheidungsverfahren nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten.

Diese Scheidung ist oftmals der finanziell günstigste Weg. Oft ist es so, dass sich die Eheleute bei einer einvernehmlichen Scheidung intern die Anwaltskosten teilen.

Wir bieten zwei Wege an. Wenn Sie im Trennungsfall noch Beratungsbedarf zu Themen wie Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht oder aber Zugewinnausgleich haben, dann empfehlen wir auch, wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung bevorzugen, zunächst eine Rechtsberatung durch unsere Anwälte. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Wenn Sie schon alles geklärt haben, das Trennungsjahr abgelaufen ist und Sie eine schnelle Durchführung und digitale Abwicklung des Scheidungsverfahren als Online Scheidung bevorzugen, dann empfehlen wir, unserem Link zur einvernehmlichen Scheidung zu folgen. Wir melden uns dann per E-Mail bei Ihnen mit einer Ersteinschätzung und einem Kostenvoranschlag. Das Scheidungsverfahren kann über uns digital abgewickelt werden.

Füllen Sie hierzu nur unser Formular aus und senden Sie es uns zu. Wir melden uns dann bei Ihnen.