Aus gegebenen Anlass möchten wir auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufmerksam machen. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte am 25.04.2018 erneut , dass Umkleidezeiten für Arbeitnehmer vergütungspflichtige Arbeitszeiten sind (BAG Urteil vom 25.04.2018 – 5 AZR 245/17). Voraussetzung ist aber, dass Angestellte eine vom Arbeitgeber vorgeschriebene Arbeitsbekleidung im Dienst tragen müssen. Diese Feststellung kann für Arbeitgeber erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Einerseits bestätigt das Gericht damit die Rechtsprechung der letzten Jahre. Andererseits weist es jedoch für die Arbeitgeber den Weg aus dem Dilemma. Das Gericht deutet an, dass eine tarifvertraglich Regelung, wonach Umkleidezeiten gerade nicht vergütet werden müssen, wirksam sein könnte, wenn dies in der tarifvertraglichen Regelung deutlich zum Ausdruck gebracht wird.
Das Urteil ist im Volltext auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichtes veröffentlicht (www.bundesarbeitsgericht.de).