Das Bundesarbeitsgericht hat auch wieder zu Urlaubsansprüchen geurteilt. Es ging um die Staffelung von Urlaubsansprüchen nach dem Alter. Altersabhängige Urlaubstaffelungen verstoßen gegen das Benachteiligungsverbot und sind unwirksam. Gefährlich und teuer ist dies deswegen, weil die Unwirksamkeit solcher Regelungen dazu führt, dass allen Arbeitnehmern, die von der Regelung betroffen sind, die günstigeren Urlaubsansprüche also die höhere Zahl an Urlaubstagen zustehen.